WEITZ-WASSERPROBEN     Wie Sauber ist Ihr Wasser?
INFO
Home Leistungen Zertifikate Kontakt

Schwermetalle im Wasser

Früher wurden für die Hausinstallation verzinkte Eisenrohre und Bleirohre verwendet. Heute sind es in erster Linie Kupferrohre und in geringem Maße Kunststoff- sowie Edelstahlrohre. Beim Durchspülen der Hausinstallation mit Trinkwasser kommt es zu einer Aufnahme von Eisen, Zink, Kupfer, Blei oder Cadmium. Armaturen und Heißwassergeräte können ebenfalls die Ursache für Schwermetallbelastungen im Trinkwasser sein. Daher ist es möglich, dass am Wasserhahn Schwermetalle in nicht akzeptabler Konzentration messbar sind, obwohl das Leitungswasser in guter Qualität das Haus erreicht. Die Gehalte an Schwermetallen können dabei eine Höhe erreichen, die durchaus zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führen kann. Dieser Fakt ist für den Verbraucher ein nicht kalkulierbares Risiko. Die Trinkwasserverordnung hat als Konsequenz dieser Tatsachen die Hausinstallation mit in die Überwachung einbezogen. Der Inhaber der Hausinstallation muss dafür Sorge tragen, dass das Trinkwasser auch am Wasserhahn noch den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Blei

In der TrinkwV 2001 der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. Dezember 2003 ein Grenzwert von 0,025 mg/L (= 25 Mikrogramm/L) festgelegt. Dieser Wert galt bis zum November 2013. Seit dem 1. Dezember 2013 gilt ein Grenzwert von 0,010 mg/L. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird ein Blei-Grenzwert von 0,010 mg/l für Trinkwasser empfohlen.

Kupfer

Kupferrohre haben bei Hausinstallationen den größten Marktanteil. In der TrinkwV 2001 ist für den Gehalt an Kupfer in Trinkwasser ein Grenzwert von 2 mg/L angegeben. Die Probe soll die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch den Verbraucher repräsentieren. Die WHO empfiehlt ebenfalls einen Richtwert von 2 mg/L, in den USA gilt ein zulässiger Höchstwert von 1 mg/L.

Eisen

Die TrinkwV 2001 legt für Eisen einen Grenzwert von 0,2 mg/L fest. Sollte es zu regelmäßigen Überschreitungen des Grenzwertes nach längerer Standzeit kommen, so ist der Hausbesitzer zu einem Austausch der Leitungsrohre verpflichtet. Zur Feststellung einer solchen Belastung kann eine amtliche Untersuchung durch das Stadtgesundheitsamt durchgeführt werden.

Zink

Die TrinkwV 2001 enthält keine Angaben zu Zink. In der TrinkwV von 1990 ist für den Gehalt an Zink in Trinkwasser ein Richtwert (kein Grenzwert) von 5 mg/L angegeben. Dieser Wert darf nach 12-stündiger Standzeit des Wassers in der Leitung erreicht werden. Bis 2 Jahre nach der Installation von verzinkten Stahlrohren gilt der Richtwert ohne Berücksichtigung der Standzeit.

Cadmium

Die TrinkwV 2001 legt für Cadmium einen Grenzwert von 0,005 mg/L fest. Cadmium kann als Verunreinigung von Zink in verzinkten Eisenrohren vorkommen.
Home